Heizkessel und Warmwasserbereiter
Neue Anforderungen an Öl- und Gasheizungsanlagen
(außer Brennstoffe aus Biomasse)
Heizkessel und Warmwasserbereiter von 0 – 70 kw müssen, mit dem von z. B. Elektrogeräten bekannten Energielabel, gekennzeichnet werden.
Momentan dürfen nur noch Brennwertanlagen, Wärmepumpen, Biomasse Anlagen oder Fernwärme eingebaut werden.
Voraussichtlich ab dem 01.01.2024 muss zusätzlich zu neuen Brennwertanlagen (Öl und Gas) ein regenerativer Anteil (Hybridanlagen mit Wärmepumpe oder Solaranlage) von 65%!! eingebaut werden.
Dies führt unserer Ansicht nach dazu, dass eigentlich nur noch Wärmepumpen, Biomasse Anlagen oder Fernwärme sinnvoll möglich sind, was jedoch für jeden einzelnen Fall entschieden werden muss.
Ob bei Ihnen im Haus eine Wärmepumpe sinnvoll möglich ist, können Sie an einem Kriterium selber prüfen.
Wenn die Vorlauftemperatur zu den Heizkörpern, auch bei sehr niedrigen Außentemperaturen, 55-60°C nicht übersteigt, sollte eine Wärmepumpe bei Ihnen gut funktionieren, sollten Sie eine Fußbodenheizung haben, steht der Umrüstung auf Wärmepumpe sowieso nichts im Weg.
Sollten Sie Fragen zu dem Thema haben, scheuen Sie sich nicht uns anzurufen.
Beachten Sie auch die unterschiedlichen Fördermaßnahmen der Länder und Kommunen, www.bafa.de oder kfw. Hierzu gibt es ausreichend Informationen im Internet oder bei Ihrer Hausbank sollten Sie den Heizkesselaustausch finanzieren wollen.
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